In vielen Fällen müssen Übersetzungen von Gesellschaftsverträgen, Jahresberichten, Handelsregisterauszügen usw. beglaubigt werden, damit sie amtlich anerkannt werden. Dies trifft sehr oft auf Übersetzungen für Ausschreibungen zu. Auch beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen, Diplomen und Privaturkunden wie Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Heiratsurkunden und Scheidungsurkunden sind immer wieder gefragt, insbesondere im Rahmen eines Staatsbürgerschaftsantrags.
Im Folgenden beanworten wir die meist gestellten Fragen zum Thema "Beglaubigte Übersetzung". Mehr Info zum Preis beglaubigter Übersetzungen finden Sie hier.
Wo bekomme ich in Österreich eine beglaubigte Übersetzung her?
Wie auch in vielen anderen Ländern dürfen beglaubigte Übersetzung in Österreich nur von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetschern (Gerichtsdolmetschern) angefertigt werden. Alternativ können Sie sich jedoch auch an auf juristische Übersetzungen spezialisierte Übersetzungsbüros wie Connect Translations Austria GmbH wenden.
Die Zusammenarbeit mit auf juristische Texte spezialisierten Übersetzungsbüros in Bezug auf beglaubigte Übersetzungen hat mehrere Vorteile:
- Das Finden eines Gerichtsdolmetschers mit freien Kapazitäten ist in vielen Fällen zeitintensiv. Professionelle Übersetzungsbüros verfügen über ein umfangreiches Netzwerk, auf das sie jederzeit zurückgreifen können. So erspart sich der Kunde das oft sehr mühsame Durchtelefonieren langer Dolmetscherlisten. Größere Eilaufträge können dementsprechend auf verschiedene Gerichtsdolmetscher aufgeteilt werden.
- Aufgrund ihrer internationalen Kontakte können Übersetzungsbüros bei Bedarf Dokumente auch direkt im Bestimmungsland übersetzen lassen.
- Die mit beglaubigten Übersetzungen vertrauten Projektmanagern führen eine zusätzliche Qualitätskontrolle durch und klären vor Lieferung eventuelle Unstimmigkeiten bzw. Unklarheiten mit dem jeweiligen Gerichtsdolmetscher.
Darüber hinaus sind sich auf juristische Übersetzungen spezialisierte Übersetzungsbüros der Komplexität der internationalen Anerkennung von Dokumenten und deren Übersetzungen bewusst. Daher sind sie auch den richtigen Ansprechpartner, wenn es um beglaubigte Übersetzungen geht, die ausländischen Behörden vorzulegen sind. Juristische Übersetzungsbüros
- kennen sich mit den Eigenheiten des jeweiligen Beglaubigungswegs bzw. Legalisierungswegs aus und können somit einen Komplettservice für beglaubigte Übersetzungen inkl. Legalisierung anbieten.
- erledigen auf Wunsch neben der beglaubigten Übersetzung auch alle notwendigen Behördenwege (Apostille, Überbeglaubigung etc.)
Beglaubigte Übersetzungen zur Vorlage bei österreichischen Behörden - worauf ist zu achten?
Im Ausland erstellte Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden, Schulzeugnissen, Diplome, Firmenbuchauszüge (Handelsregisterauszüge), Führungszeugnisse etc., die österreichischen Behörden vorgelegt werden müssen, sind meistens beglaubigt zu übersetzen. Damit beglaubigte Übersetzungen von österreichischen Behörden und Gerichten anerkannt werden, müssen sie von entsprechend ausgebildeten und in anerkannten "Allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetschern" angefertigt werden. einem österreichischen allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher (Gerichtsdolmetscher) angefertigt werden.
Österreichische Gerichtsdolmetscher bestätigen mit
- Beglaubigungsformel
- Unterschrift
- und Rundsiegel
die genaue Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Original und die Richtigkeit der Übersetzung.
Damit das vorgelegte Dokument samt beglaubigter Übersetzung von der jeweiligen österreichischen Behörde akzeptiert wird, ist vorab mit der Behörde zu klären, ob
- die Übersetzung mit dem Original bzw. einer (beglaubigten) Kopie verbunden werden soll. Für gewöhnlich werden in Österreich beglaubigte Übersetzungen mit dem Original zusammengeheftet. In bestimmten Fällen reicht es jedoch, die Übersetzung mit einer (beglaubigten) Kopie zu verbinden.
- eine Bestätigung (Apostille) der Echtheit von Unterschrift, Siegel und Stempel auf der öffentlichen Urkunde bzw. auf dem zu übersetzenden Dokument durch die Behörde im Ausland notwendig ist.
Da beglaubigte Übersetzungen die eigenhändige Unterschrift des Gerichtsdolmetschers tragen müssen, werden sie in der Regel in Papierform ausgestellt. Somit können sie nicht einfach per E-Mail zugeschickt werden. In sehr eiligen Fällen kann vorab ein Scan per Mail zugeschickt werden, die Hardcopy folgt dann per Post.
Seit einigen Jahren gibt es auch die Möglichkeit, beglaubigte Übersetzungen mit einer elektronischen Signatur zu unterfertigen. Aber ACHTUNG: Mit einer qualifizierten elektronischen Signatur signierte beglaubigte Übersetzungen werden nicht von jedem Empfänger akzeptiert. Es ist daher unbedingt vor der Auftragserteilung zu klären, ob der Empfänger der Übersetzung elektronisch beglaubigte Übersetzungen akzeptiert.
Beglaubigte Übersetzungen von österreichischen Dokumenten zur Vorlage im Ausland - worauf ist dabei zu achten?
Damit eine von einem österreichischen Gerichtsdolmetscher angefertigte beglaubigte Übersetzungen von z.B. Gesellschaftsverträgen, Handelsregisterauszügen, Patenten, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden und Schulzeugnissen auch im Ausland akzeptiert wird, verlangen die ausländischen Behörden meistens zusätzliche Echtheitsbestätigungen wie eine Apostille und/oder eine Überbeglaubigung. Ohne diese Echtheitsbestätigugen verliert auch die Übersetzung an Gültigkeit und waren die getätigten Kosten umsonst.
Welche Schritte für die Anerkennung einer in Österreich angefertigten beglaubigten Übersetzung notwendig sind, hängt davon ab,
- in welchem Land das Dokument und die Übersetzung vorzulegen sind (man unterscheidet zwischen Haager und Nicht-Haager Staaten)
- welche Art von Dokument in Übersetzung vorzulegen ist (man unterscheidet zwischen öffentlichen Urkunden und Privaturkunden; für österreichische Urkunden aus dem Bildungsbereich gelten zudem besondere Regelungen),
- von welcher Behörde bzw. in welchem Bundesland das Dokument ausgestellt wurde.
Damit der Beglaubigungsweg bzw. Legalisierungspfad zum gewünschen Ergebnis führt, ist es zudem wichtig, dass die erforderlichen Schritte (Apostille, Übersetzung, Überbeglaubigung etc.) in der richtigen Reihenfolge gesetzt werden.
Beglaubigte Übersetzungen zur Vorlage im Ausland - was ist der Unterschied zwischen Haager Staaten und Nicht-Haager Staaten?
Je nach Land, in dem die von österreichischen Gerichtsdolmetschern angefertigten beglaubigten Übersetzungen vorgelegt werden, gibt es andere Regeln und Vorschriften. Man unterscheidet dabei in erster Linie zwischen Haager Staaten und Nicht-Haager Staaten.
Als Haager Staaten gelten alle Länder, die dem Haager Beglaubigungsübereinkommen (auch Apostille-Abkommen genannt) beigetreten sind. Dieses Abkommen aus dem Jahre 1961 vereinfacht die internationale Verwendung öffentlicher Urkunden zwischen den Vertragsstaaten, indem es die diplomatische Beglaubigung (Legalisation), die für Nicht-Haager Staaten erforderlich ist, durch eine vereinfachte Beglaubigung, die Apostille, ersetzt.
Die Apostille
- bestätigt die Echtheit von Unterschrift und Siegel einer Urkunde,
- hat bei allen Mitgliedsländern des Haager Beglaubigungsübereinkommens das gleiche Aussehen und denselben Textinhalt
- und wird in der jeweiligen Sprache des Ausstellerlandes geschrieben. Eine Übersetzung der Apostille ist nicht notwendig, es sei denn, die Übersetzung wird von den Behörden im Bestimmungsland ausdrücklich verlangt.
Eine Übersetzung der Apostille ist in der Regel nicht notwendig, es sei denn, die Übersetzung wird von den Behörden im Bestimmungsland ausdrücklich verlangt.
Wenn Ihnen dieser Weg zu mühsam ist, können wir Ihre Dokumente auch gerne direkt im Bestimmungsland von einem dort ansässigen Gerichtsdolmetscher beglaubigt übersetzen lassen. Allerdings sei dabei zu beachten, dass es wegen des Postwegs zu bedeutend längeren Bearbeitungszeiten kommen kann.
Beglaubigte Übersetzung – welche Sprachen?
Dadurch, dass in beglaubigte Übersetzungen in Österreich und in vielen anderen Ländern nur von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetschern (Gerichtsdolmetschern) angefertigt werden dürfen, richtet sich das Sprachangebot von dem Übersetzungsbüro Wien | Connect Translations Austria GmbH in erster Linie nach den von den Gerichtsdolmetschern abgedeckten Sprachen und Sprachkombinationen. Zu den angebotenen Sprachen gehören u. a.:
Wichtige Anmerkung
Die obige Information wurde nach bestem Wissen und mit angemessener Sorgfalt recherchiert, sie erhebt jedoch keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit, absolute Richtigkeit oder Aktualität. Insbesondere stellt die obige Information keine Rechtsberatung dar. Die konkrete Vorgangsweise und Rechtsgrundlage ist in bilateralen Abkommen, im Haager Beglaubigungsübereinkommen und durch Staatenpraxis geregelt. Erkundigen Sie sich vor der Auftragserteilung bei den zuständigen Behörden genau, ob eine beglaubigte Übersetzung notwendig ist und, wenn ja, welchen Kriterien und Vorschriften die Übersetzungen zu entsprechen haben, damit sie amtlich anerkannt werden.
Weiterführende Links zum Thema „beglaubigte Übersetzungen“, „Legalisierung“ und „Überbeglaubigung:
Richtlinien für allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscher über die richtige Herstellung von Übersetzungen (Karl Heinz Fabsits)
Liste der Mitglieder des Haager Beglaubigungsübereinkommens