Was zeichnet beglaubigte Übersetzungen aus?

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Was zeichnet beglaubigte Übersetzungen aus?

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Beglaubigte Übersetzungen

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Juristische Übersetzungen

am 04/03/2024

Beglaubigte Übersetzungen sind eine spezielle Form juristischer Übersetzungen, die von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetschern (vulgo: Gerichtsdolmetscher) angefertigt werden. Beglaubigte Übersetzungen werden in den meistens Fällen zur Vorlage bei Behörden und bei Gericht benötigt. Es handelt sich dabei beispielsweise um Übersetzungen von Firmenbuchauszügen, Gesellschaftsverträgen und medizinischen Gutachten. Die Richtigkeit der Übersetzung bestätigen die Gerichtsdolmetscher mit Stempel und Unterschrift. Auf der ersten Seite der Übersetzung befindet sich der Hinweis, dass es sich um eine beglaubigte Übersetzung aus Sprache X in die Sprache Y handelt.

Bei beglaubigten Übersetzungen ist nicht nur juristisches Fach- und Sprachwissen gefragt

Die Texte, die beglaubigt übersetzt werden müssen, sind oft mit fachspezifischen Begriffen gespickt. Die Gerichtsdolmetscher müssen daher nicht nur über juristisches Fach- und Sprachwissen verfügen, sondern auch in den unterschiedlichsten Fachgebieten bewandert sein. Jedes Rechtssystem hat seine Eigenheiten, die bei der Übersetzungsarbeit zu berücksichtigen sind. Es kommt daher öfter vor, dass die Übersetzung durch Erklärungen zu ergänzen ist. Das ist zum Beispiel notwendig, wenn es für einen österreichischen Rechtsbegriff in der Zielsprache nicht wirklich ein Äquivalent gibt.

Beglaubigte Übersetzungen – ein Beispiel für dokumentarisches Übersetzen

Wie auch andere Übersetzungen sind beglaubigte Übersetzungen die Wiedergabe des Ausgangstexts, also des zu übersetzenden Textes, in einer anderen Sprache. Beglaubigte Übersetzungen unterscheiden sich jedoch von anderen Übersetzungen dadurch, dass sie ein gutes Beispiel für sogenannte dokumentarische Übersetzungen sind. Bei dokumentarischen Übersetzungen werden die Struktur und das Layout möglichst beibehalten. Der Inhalt des Ausgangstextes wird vollständig und möglichst genau wiedergegeben.

Änderungen bei beglaubigten Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen stellen eine Abbildung des jeweiligen Ausgangstextes dar. Der gesamte Text muss unverändert, aber sprachlich korrekt in der Übersetzung wiedergegeben werden. Dies bedeutet zum Beispiel, dass Eigennamen so übernommen werden, wie sie im Text enthalten sind. Dies schließt auch Namen mit ein, die aus Buchstaben bestehen, die in der Zielsprache unbekannt sind. So müssen Namen, wie z.B. Hieß, Roßmanová oder Černý, mit allen Buchstaben und diakritischen Zeichen übernommen werden. Ansonsten können die Dokumente der jeweiligen Person nicht zugeordnet werden.

Eine Ausnahme dazu gibt es, wenn eine der beiden Sprachen nicht mit lateinischer Schrift geschrieben wird und/oder wenn in den zu übersetzenden Dokumenten der Name nachweislich falsch geschrieben wurde. Handelt es sich beim Ausgangstext beispielsweise um ein ukrainisches Dokument, müssen die kyrillischen Namen in der deutschen Übersetzung mit lateinischen Buchstaben dargestellt werden. Dafür gibt es Normen, die die korrekte Transliteration festlegen. In den meisten Fällen wird der Reisepass als Referenz verwendet, wenn darin die korrekte lateinische und kyrillische Schreibweise des Namens angeführt ist. Der Reisepass oder andere Identitätsnachweise dienen auch dann als Referenz, wenn der Name in dem zu übersetzenden Dokument falsch geschrieben wurde. Diese Änderung wird dann auch als solche in der Übersetzung gekennzeichnet und begründet.