Beglaubigte Übersetzungen in Italien

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Beglaubigte Übersetzungen in Italien

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Beglaubigte Übersetzungen

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Juristische Übersetzungen

am 04/04/2024

Beeidete Übersetzer in Italien sind nicht nur als Übersetzer, sondern auch als Dolmetscher für ein örtliches Gericht tätig. Es kommt jedoch durchaus vor, dass beeidete Übersetzer auch für benachbarte Gerichte tätig werden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass für manche Sprachkombinationen zu wenig beeidete Übersetzer zur Verfügung stehen. Wie in anderen Ländern übersetzen auch Gerichtsdolmetscher in Italien Dokumente für Privatpersonen (Geburtsurkunde, Scheidungsurkunde etc.) und für Unternehmen (Verträge, Handelsregisterauszüge etc.).

Beeidete Übersetzer in Italien

Obwohl beglaubigte Übersetzungen in den meisten Ländern benötigt werden, gibt es nicht in allen Ländern "beeidigte Übersetzer" im engeren Sinne des Wortes. Dies ist auch in Italien der Fall. Dort führen die Gerichte Listen mit Übersetzern, die vom jeweiligen Gericht anerkannt werden. Die Übersetzer, die auf einer solchen Liste angeführt sind, lassen ihre Übersetzungen dann vom jeweiligen Gericht “beglaubigen”. Um als beeideter Übersetzer bzw. Dolmetscher in Italien anerkannt zu werden, müssen die Übersetzer bzw. Dolmetscher einen Abschluss von einem translationswissenschaftlichen Institut vorlegen können. Darüber hinaus müssen sie sich sowohl bei der Handelskammer ihrer Wohnsitzprovinz als Berater als auch in das Register der CTU (Consulenti Tecnici d'Ufficio) eintragen lassen.

Beglaubigte Übersetzungen zur Vorlage in Italien

Laut den Richtlinien des italienischen Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit müssen von ausländischen Behörden ausgestellte Urkunden und Dokumente von den italienischen diplomatisch-konsularischen Vertretungen im Ausland beglaubigt werden. Bis auf jene Urkunden und Dokumente, die nach mehrsprachigen, in internationalen Abkommen festgelegten Mustern ausgestellt sind, müssen alle ausländischen Urkunden und Dokumente zur Vorlage bei italienischen Behörden ins Italienische übersetzt werden. Damit übersetzte Dokumente in Italien anerkannt werden, müssen sie mit dem Stempel "per traduzione conforme" („zur Übersetzung konform“) versehen werden. In Ländern, in denen es Gerichtsdolmetscher (also beeidete und gerichtlich zertifizierte Übersetzer) gibt, kann die Konformität der Übersetzung mit dem Original von dem jeweiligen Übersetzer bzw. Gerichtsdolmetscher selbst bestätigt (beglaubigt) werden. Die Unterschrift des jeweiligen Übersetzers bzw. Gerichtsdolmetschers ist von der italienischen konsularischen Vertretung anschließend zu legalisieren. In Ländern, in denen eine Bestätigung der Übersetzung nicht durch den jeweiligen Übersetzer selbst bestätigt werden kann, muss zwangsläufig auf die von der konsularischen Vertretung ausgestellte Konformitätsbescheinigung zurückgegriffen werden.