Was kosten beglaubigte Übersetzungen?

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Was kosten beglaubigte Übersetzungen?

Veröffentlicht in

Beglaubigte Übersetzungen

,

Juristische Übersetzungen

am 27/01/2014

Die Kosten für beglaubigte Übersetzungen sind meistens höher als die Kosten für „normale“ Fachübersetzungen. Sie bezahlen nicht nur die Übersetzung an sich, sondern auch noch die Beglaubigung. Die Kosten für die Beglaubigung fallen pro übersetztes Dokument an. Bei Standarddokumenten wie z.B. Geburtsurkunden verlangen die meisten Anbieter von beglaubigten Übersetzern einen Pauschalbetrag, in dem die Kosten für die Übersetzung und die Beglaubigung inkludiert sind.

Da der Preis für beglaubigte Übersetzungen auf Basis der Zahl der Zeilen in der Zielsprache, also auf Grundlage der Zeilenzahl der Übersetzung, berechnet wird, gibt es nur wenige Übersetzungsbüros wie Connect Translations Austria, die Ihnen vor Arbeitsbeginn einen fixen Preis nennen können. In den meisten Fällen erhalten Sie eine Kostenschätzung, bei der es durchaus möglich ist, dass die veranschlagten Kosten um 20% niedriger sind als jene Kosten, die Sie im Endeffekt zu zahlen haben.

Wie lang die beglaubigte Übersetzung wird und wie viel die Übersetzung somit kostet, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

a) die von Übersetzungsbüros gehandhabte Normzeile: Eine Normzeile in der Zielsprache hat in der Regel 55 Anschläge (inkl. Leerzeichen). Es gibt jedoch auch Anbieter, die von 50 oder sogar 48 Anschlägen ausgehen, was die Übersetzung natürlich schnell teuerer macht;

b) die Sprachkombination: Eine beglaubigte Übersetzung aus dem Deutschen ins Niederländische z.B. ist ungefähr gleich lang wie das Original, eine Übersetzung aus dem Deutschen ins Französische oder Italienische wird deutlich länger als das Original;

c) Zahl der Stempel auf dem Original: Der Gerichtsdolmetscher muss nicht nur den Text des Stempels übersetzen, sondern auch Informationen über den Stempel (Siegel, Wappen etc.) dazu schreiben, was zu mehr Zeilen in der Zielsprache führt;

d) Zahl der Unterschriften: Unterschriften werden in der beglaubigten Übersetzung meistens mit den Worten „unleserliche Unterschrift“ vermerkt;

e) Anmerkungen/erklärende Fußnoten: In vielen Fällen ist eine Erklärung von z.B. Abkürzungen notwendig.