Juristische Fachübersetzungen vom Profi

Übersetzungsbüro Wien | Juristische Fachübersetzungen vom Profi | Beeidete Dolmetscher | Connect Translations Austria Gmbh

Juristische Fachübersetzungen vom Profi

Veröffentlicht in

Beglaubigte Übersetzungen

,

Juristische Übersetzungen

am 24/01/2023

Juristische Fachübersetzungen sind von professionellen Übersetzern erstellte, schriftliche Übertragungen von Rechtstexten aus einer Sprache in eine andere Sprache. Da juristische Texte wie Verträge, Gerichtsurteile oder Allgemeine Geschäftsbedingungen eine rechtliche Wirkung haben, sollten juristische Fachübersetzungen nur von juristisch versierten Fachübersetzern erstellt werden. Nur Übersetzer, die sich während des Studiums bzw. im Laufe ihrer Tätigkeit als Übersetzer auf Rechtstexte spezialisiert haben, verfügen über die erforderlichen Fähigkeiten, die Komplexität, das fachspezifische Vokabular und die syntaktischen Eigenheiten von Rechtstexten korrekt in eine andere Sprache zu übersetzen.

Rechtsterminologie als übersetzungstechnische Herausforderung

Juristische Fachübersetzer müssen nicht nur stilistisch treffsicher und klar formulieren können. Sie müssen sich darüber hinaus bestens mit den Eigenheiten verschiedener Rechtssysteme und mit der juristischen Fachterminologie auskennen. Da sind professionelle Nachschlagewerke nur bedingt eine Hilfe. Ständige Fortbildung oder ein abgeschlossenes Jus-Studium garantieren, dass in jeder Situation der richtige Begriff verwendet wird und die Übersetzung eine inhaltsgetreue Wiedergabe des Originals ist. Professionelle juristische Fachübersetzer verwenden umfangreiche, – teils selbst erstellte – Terminologiedatenbanken, die nicht nur terminologische Konsistenz ermöglichen, sondern auch dabei helfen, die für juristische Texte charakteristischen Satzstrukturen, Wortkombinationen und Phrasen fachgerecht zu übersetzen.

Beglaubigte juristische Übersetzungen

Damit juristische Fachübersetzungen amtlich anerkannt werden, ist in vielen Fällen eine Beglaubigung notwendig. Beglaubigte Übersetzungen von Gutachten, Verträgen, Firmenbuchauszügen, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden etc. unterschieden sich in einigen grundlegenden Punkten von den übrigen juristischen Übersetzungen.

  • In der Regel dürfen nur allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscher (Gerichtsdolmetscher) beglaubigte Übersetzungen anfertigen.
  • Gerichtsdolmetscher bestätigen die genaue Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Original und die Richtigkeit der Übersetzung mit einer Beglaubigungsformel, ihrer eigenhändigen Unterschrift und einem Rundsiegel bzw. mit einer elektronischen Unterschrift.
  • In Österreich werden beglaubigte Übersetzungen prinzipiell mit dem jeweiligen Original verbunden. Es ist jedoch auch möglich, die Übersetzung mit einer Kopie bzw. einer beglaubigten Kopie des Originals zu verbinden. In diesem Fall wird auf der Übersetzung vermerkt, dass sie anhand einer (beglaubigten) Kopie erstellt worden ist.
  • Anders als bei juristischen Fachübersetzungen, deren Preis in der Regel anhand der Zahl der Wörter in der Ausgangssprache bestimmt wird, ergeben sich die Kosten für eine beglaubigte Übersetzung aus der Zahl der Normzeilen in der Zielsprache.