Juristische Fachübersetzungen versus beglaubigte Übersetzungen

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Juristische Fachübersetzungen versus beglaubigte Übersetzungen

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Beglaubigte Übersetzungen

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Juristische Übersetzungen

am 21/03/2023

Als juristische Fachübersetzungen bezeichnet man Übersetzungen von Rechtstexten. Bei diesen Texten kann es sich unter anderem um Datenschutzerklärungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Verträge handeln. Die Rechtssprache, die für diese Texte typisch ist, ist oft sehr komplex und weicht hinsichtlich der Struktur und Terminologie von der Allgemeinsprache erheblich ab. Die Übersetzer, die solche Texte übersetzen, müssen also nicht nur eine allgemeine Sprachkompetenz in zwei Sprachen vorweisen, sondern auch die Eigenheiten zweier unterschiedlicher Rechtssysteme kennen. Mit den unterschiedlichsten Rechtsgebieten bewandert zu sein, ist also eine Voraussetzung, um eine für das Zielland adäquate Rechtsübersetzung anfertigen zu können.

Was sind beglaubigte Übersetzungen?

Werden solche juristischen Übersetzungen für Behörden oder Ämter benötigt, müssen diese beglaubigt werden. In Österreich müssen solche Übersetzungen daher von gerichtlich beeidigten Übersetzern angefertigt werden. Um als beeidigter Übersetzer tätig sein zu können, muss eine eigene Prüfung bei Gericht abgelegt werden. Sobald diese Prüfung erfolgreich absolviert wurde, dürfen die beeidigten Übersetzer beglaubigte Übersetzungen anfertigen. Zu den Dokumenten, die häufig beglaubigt übersetzt werden, zählen Firmenbuchauszüge, Gerichtsbeschlüsse, Strafregisterauszüge, Geburtsurkunden, Diplome, Meldebestätigungen etc.

Beglaubigte Übersetzung - Struktur

Beglaubigte Übersetzungen haben eine gewisse Struktur, die eingehalten werden muss. In Österreich ist am Anfang der Übersetzung vermerkt, dass es sich um eine beglaubigte Übersetzung aus einer gewissen Sprache handelt. Danach folgt die eigentliche Übersetzung des gesamten Ausgangstextes. Übersetzt wird der vollständige Text, was auch Stempel und Unterschriften miteinschließt, da die beglaubigte Übersetzung den Ausgangstext und das ausgangssprachliche Rechtssystem widerspiegelt. Den Abschluss der beglaubigten Übersetzung stellt die Beglaubigungsformel des beeidigten Übersetzers dar, die unterschrieben, gestempelt und datiert wird. Damit bestätigt der Übersetzer, dass die beglaubigte Übersetzung mit dem Ausgangstext übereinstimmt. Die beglaubigte Übersetzung wird so zu einem offiziellen Dokument.

Diese vollständige Übersetzung wird dann mit einer gestempelten Plakette an den Ausgangstext geheftet. In Österreich wird die Übersetzung im Regelfall mit dem Originaldokument verbunden. Die am Ende der Übersetzung stehende Beglaubigungsformel gibt dann auch an, ob die beglaubigte Übersetzung mit dem Original, einer Kopie oder einer beglaubigten Kopie zusammengeheftet wurde.

Digitale Signatur für beglaubigte Übersetzungen

Mittlerweile können beglaubigte Übersetzungen in Österreich auch rein digital signiert werden. In so einem Fall muss die beglaubigte Übersetzung eines fremdsprachigen Dokuments nicht mehr per Hand unterschrieben und gestempelt werden, sondern kann mit einer digitalen Signatur bestätigt werden. Dadurch muss die beglaubigte Übersetzung nicht mehr mit einem Dokument zusammengeheftet werden, sondern kann als PDF-Datei geliefert und weiterverarbeitet werden.

Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass die beglaubigte Übersetzung die offiziell anerkannte Version einer juristischen Fachübersetzung darstellt. Das Übersetzungsbüro Wien | Connect Translations Austria GmbH arbeitet für unterschiedliche Sprachen sowohl mit hochqualifizierten Rechtsübersetzern als auch beeidigten Übersetzern zusammen und kann so zielgruppengerechte Übersetzungen aus den verschiedensten Rechtsgebieten liefern.